THEORIE und PRAXIS
Montag, 23. Juli 2012
Sonntag, 12. Juli 2009
Definition-en:
Dienstag, 2. September 2008
Sonntag, 30. Januar 2005
Angebot auch für Interessierte, Betroffene, Vereine und so weiter
Der sozialhilferechtliche Anspruch auf Übernahme von Bestattungskosten nach dem SGB XII
Fachseminar (nach Jakobi / gekoppelt am Handlungsfeld der Sozialen Arbeit.
Beachte: Es gibt Tendenzen das Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten professionelle Unterstützungsangebote erhalten haben / zu machen gewesen wären, die ihre
Lebenssituation und Lebenslage verbessert oder aber Verschlimmerung verhütet. Oder eben nicht!
Oft hängt das Problem mit so genannter "Wohnungslosenhilfe" oder auch die Hilfe für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten zusammen.
Interessant dabei:
Gab es eine der letzten Hilfeinstanzen dieser Art in der Hilfelandschaft.)
Mit der Einordnung des Anspruchs auf Bestattungskosten in den § 74 SGB XII hat diese Leistungsart eine Stellung erhalten, die den Hilfen in besonderen Lebenslagen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) entsprach. Sie hat damit eine Neupositionierung im Vergleich zum alten Recht erfahren, wo sie im § 15 BSHG formal dem Abschnitt "Hilfe zum Lebensunterhalt" zugeordnet war. Die Übernahme von Bestattungskosten bleibt insbesondere seit dem Wegfall des Sterbegeldes in der Praxis problematisch. Zum einen werden vermehrt entsprechende Anträge gestellt und zum anderen befinden sich die Hinterbliebenen zumeist in einer kritischen sozialen Situation. Eine sofortige Entscheidung über die Gewährung der Leistungen wird somit erwartet. Darüber hinaus gibt es bei den Sachbearbeiter/innen Unsicherheiten hinsichtlich der Abgrenzung zur Zuständigkeit der Ordnungsbehörden. Das Seminar will einen detaillierten Überblick über die Voraussetzungen und den Umfang des Anspruchs auf Übernahme von Bestattungskosten geben.
Hintergrund: Bestattungspflicht
Schwerpunkte:
- Sachliche Zuständigkeit/Abgrenzung zum Aufgabenbereich der Ordnungsbehörden
- Örtliche Zuständigkeit
- Kreis der Anspruchsberechtigten
- Erforderlichkeit von Bestattungskosten
- Maßstäbe für den Einsatz von Einkommen und Vermögen.
Siehe auch: Stichwortverzeichnis Recht, Portal:Recht
Zielgruppe: Mitarbeiter/innen aus Sozialämtern, die mit der Prüfung von Anträgen auf Übernahme von Bestattungskosten betraut sind.
Benötigte Arbeitsmittel: SGB XII, SGB I, SGB X