THEORIE und PRAXIS

Montag, 23. Juli 2012

"Reini" macht mir Sorgen

... und Rossi ist - nennen wir es mal - so: nicht ansprechbar!

Sonntag, 12. Juli 2009

Definition-en:

Die menschlichen Emotionen – Ein Überblick (Werner Stangls Arbeitsblätter)

Dienstag, 2. September 2008

Hoffentlich bewahrheitet sich ...

... diese Aussage!

Sonntag, 30. Januar 2005

Angebot auch für Interessierte, Betroffene, Vereine und so weiter


Der sozialhilferechtliche Anspruch auf Übernahme von Bestattungskosten nach dem SGB XII

Fachseminar (nach Jakobi / gekoppelt am Handlungsfeld der Sozialen Arbeit.
                           Beachte:                                           Es gibt Tendenzen das Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten professionelle Unterstützungsangebote erhalten haben / zu machen gewesen wären, die ihre
                                            Lebenssituation und Lebenslage verbessert oder aber Verschlimmerung verhütet. Oder eben nicht!
                                            Oft hängt das Problem mit so genannter "Wohnungslosenhilfe" oder auch die Hilfe                                                   für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten zusammen.
                                             Interessant dabei:
                                             Gab es  eine der letzten Hilfeinstanzen  dieser Art in der Hilfelandschaft.
)

Mit der Einordnung des Anspruchs auf Bestattungskosten in den § 74 SGB XII hat diese Leistungsart eine Stellung erhalten, die den Hilfen in besonderen Lebenslagen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) entsprach. Sie hat damit eine Neupositionierung im Vergleich zum alten Recht erfahren, wo sie im § 15 BSHG formal dem Abschnitt "Hilfe zum Lebensunterhalt" zugeordnet war. Die Übernahme von Bestattungskosten bleibt insbesondere seit dem Wegfall des Sterbegeldes in der Praxis problematisch. Zum einen werden vermehrt entsprechende Anträge gestellt und zum anderen befinden sich die Hinterbliebenen zumeist in einer kritischen sozialen Situation. Eine sofortige Entscheidung über die Gewährung der Leistungen wird somit erwartet. Darüber hinaus gibt es bei den Sachbearbeiter/innen Unsicherheiten hinsichtlich der Abgrenzung zur Zuständigkeit der Ordnungsbehörden. Das Seminar will einen detaillierten Überblick über die Voraussetzungen und den Umfang des Anspruchs auf Übernahme von Bestattungskosten geben. 

Hintergrund: Bestattungspflicht

Schwerpunkte:

  • Sachliche Zuständigkeit/Abgrenzung zum Aufgabenbereich der Ordnungsbehörden
  • Örtliche Zuständigkeit
  • Kreis der Anspruchsberechtigten
  • Erforderlichkeit von Bestattungskosten
  • Maßstäbe für den Einsatz von Einkommen und Vermögen.
(Abkürzungen/Gesetze und Recht. Diese Abkürzungen aus dem Bereich Gesetze und Recht stammen überwiegend aus der Rechtssprache der Bundesrepublik Deutschland.

Siehe auch: Stichwortverzeichnis Recht, Portal:Recht

Viele bundesdeutsche Gesetze und Verordnungen sind über die Seite http://bundesrecht.juris.de/ abrufbar.) 

Zielgruppe: Mitarbeiter/innen aus Sozialämtern, die mit der Prüfung von Anträgen auf Übernahme von Bestattungskosten betraut sind. 

Benötigte Arbeitsmittel: SGB XII, SGB I, SGB X

Alltags- bis Trauerbegleitung

Erzähltes Leid - ist halbes Leid: Hilfestellungen...

Mit aufrichtiger Anteilnahme und zugesicherten Einfühlsvermögen biete ich Ihnen an:

Eine Erreichbarkeit "rund um die Uhr" mittels trauerinhalte@sags-per-mail.de worauf ich antworten werde, indem ich Trauerbegleiter-und-Trauerredner@gmx.net verwende: In Verbundenheit erhalten Sie vorab bereits meine Beileidungsbekundung: Ihr Werner G. Gaede

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Längst ist das Fest der Liebe zu einem Fest des Geldes geworden. Doch soviel wie in diesem Jahr wurde in Deutschland kaum einmal über Geld geredet. Die aktuelle Gehalts- und Lohndebatte war absehbar. Nutzt sie oder schadet sie? weiterlesen

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... und Rossi ist - nennen wir es mal - so: nicht ansprechbar!
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So werden besonders wichtige Stellen gekennzeichet:

(Hier ist nicht grundlos mit dieser Sachverhalt "angereichert", wird zu lesen sein, wenn es so ist: WARUM?! - Gegebenenfalls im Kommentar einer fremden Meinung, welche hier ausdrücklich begrüßt wird! Willkommen!)

Dazu zählen diese Deutungen:

Mit Todestag einer Person bezeichnet man den Tag, an dem sie gestorben ist, sowie den Jahrestag ihres Todes.

Geht dem Wort "Todestag" eine Ordinalzahl voraus, handelt es sich um die zweite Bedeutung. Zahlreiche familiäre oder auch öffentliche Bräuche für solche Tage existieren. Die bedeutendste Feier eines Todestages in der Christenheit ist der Karfreitag.

Eine rechtliche Bedeutung erhält der 70. Todestag, da dieses Datum das Ende der Regelschutzfrist des Urheberrechts bestimmt.

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Zuletzt aktualisiert: 15. Okt, 10:35

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