Rückblick ins Sportlich-Tragische
AP - vor 1 Stunde 36 Minuten
Vor 50 Jahren kam die halbe Mannschaft von Manchester United bei einem Flugzeugabsturz in München ums Leben Mehr »
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Mount-Everest-Bezwinger Edmund Hillary ist tot - WELT ONLINE
Sir Edmund Hillary war 1953 der erste Mensch auf dem Mount Everest und wurde damit zum berühmtesten Neuseeländer. Auf seinem Ruhm ruhte er sich nicht aus. Bis kurz vor seinem Tod unternahm er immer wieder Expeditionen. Nun verstarb er im Alter von 88 ... |
Mit der Einordnung des Anspruchs auf Bestattungskosten in den § 74 SGB XII hat diese Leistungsart eine Stellung erhalten, die den Hilfen in besonderen Lebenslagen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) entsprach. Sie hat damit eine Neupositionierung im Vergleich zum alten Recht erfahren, wo sie im § 15 BSHG formal dem Abschnitt "Hilfe zum Lebensunterhalt" zugeordnet war. Die Übernahme von Bestattungskosten bleibt insbesondere seit dem Wegfall des Sterbegeldes in der Praxis problematisch. Zum einen werden vermehrt entsprechende Anträge gestellt und zum anderen befinden sich die Hinterbliebenen zumeist in einer kritischen sozialen Situation. Eine sofortige Entscheidung über die Gewährung der Leistungen wird somit erwartet. Darüber hinaus gibt es bei den Sachbearbeiter/innen Unsicherheiten hinsichtlich der Abgrenzung zur Zuständigkeit der Ordnungsbehörden. Das Seminar will einen detaillierten Überblick über die Voraussetzungen und den Umfang des Anspruchs auf Übernahme von Bestattungskosten geben.
Hintergrund: Bestattungspflicht
Schwerpunkte:
Siehe auch: Stichwortverzeichnis Recht, Portal:Recht
Zielgruppe: Mitarbeiter/innen aus Sozialämtern, die mit der Prüfung von Anträgen auf Übernahme von Bestattungskosten betraut sind.
Benötigte Arbeitsmittel: SGB XII, SGB I, SGB X